Wärmestrom für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen
Preiswerter Wärmestrom für ein gemütliches Zuhause
Preiswerter Wärmestrom für ein gemütliches Zuhause
Da Wärmestrom für den Betrieb von verschiedenen Heizsystemen genutzt wird, ist er vielen auch als „Heizstrom“ bekannt. Heizsysteme die Wärmestrom nutzen sind Speicherheizungen (auch als Nachtspeicherheizung bekannt) und elektrische Wärmepumpen, die vor allem in neuen Einfamilienhäusern oder nach der Sanierung von Immobilien eingebaut werden. Der Wärme- oder Heizstrom, der verbraucht wird, wird immer separat vom regulären Haushaltsstrom erfasst: Entweder wird bei der getrennten Messung über einen getrennten Zähler ganz losgelöst vom Haushaltsstrom gemessen oder bei der gemeinsamen Messung zusammen mit dem Haushaltsstrom mit Hilfe eines Doppeltarifzählers.
Mit Wärmestrom sparen Betreiber einer Wärmepumpe Stromkosten. Dabei erfasst ein spezieller Stromzähler den Stromverbrauch der Wärmepumpe unabhängig vom sonstigen Energieverbrauch.
Viele Energieversorger bieten günstige Tarife für Wärmestrom an. Das ist möglich, weil gewisse Teile des Strompreises nicht in voller Höhe anfallen, z. B. die sogenannte Konzessionsabgabe oder das Netzentgelt.
Außerdem kann der Verteilnetzbetreiber den Bezug von Wärmestrom steuern und so Spitzenlasten im Stromnetz vermeiden. Das wiederum kann die Kosten für den Ausbau des Netzes senken, die letztlich die Kunden tragen.
Wärmestrom kann sowohl Wärmepumpen als auch Nachtspeicherheizungen versorgen.
Wärmestrom wird mit einem Stromzähler gemessen, der allein den Verbrauch einer Wärmepumpe erfasst. Wer für die Installation seiner Wärmepumpe staatliche Fördermittel beansprucht, muss einen intelligenten, digitalen Stromzähler (Smart Meter) einbauen lassen.
Dieser enthält auch ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway, das es dem Netzbetreiber erlaubt, den Strombezug der Wärmepumpe zu reduzieren. Hierfür existieren gesetzliche Regelungen. Es entsteht dabei kein Komfortverlust, da die Wärmepumpen über entsprechende Puffer verfügen.
Generell können Wärmepumpen mit Haushaltsstrom betrieben werden. Dann erfasst und berechnet der Stromzähler den allgemeinen Verbrauch und den Stromverbrauch der Wärmepumpe gemeinsam. Diese gemeinsame Messung erfolgt über einen Eintarifzähler.
Wärmestrom und allgemeiner Strom können aber auch getrennt erfasst werden. Die getrennte Messung erfolgt dann entweder über eine digitale Messeinrichtung (Smart Meter) oder bei einen Drehstromzähler über einen Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler).
Wärmestrom für Wärmepumpen kann nur über eine getrennte Messung bezogen werden, während Nachtspeicherheizungen Wärmestrom auch über eine gemeinsame Messung beziehen können.
Haben Sie einen Zähler mit einem Zählwerk, dann wird von einem Eintarifzähler gesprochen. Ihr Stromverbrauch wird über dieses eine Zählwerk im Zähler erfasst und vom Energieversorger mit einem einheitlichen Verbrauchspreis pro kWh abgerechnet. Anders sieht es bei einem sogenannten Zweitarifzähler aus. Dieser weist zwei Zählwerke auf. Eines misst Ihren Stromverbrauch tagsüber während das zweite Zählwerk den nächtlichen Verbrauch erfasst.
Es gibt keine Verpflichtung, Wärmestrom zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Allerdings wächst der Anteil klimaneutral erzeugten Stroms am Allgemeinstrom stetig. Aktuell liegt er bei über 50 %.
Trotzdem ist es empfehlenswert, sich beim Wärmestrom für einen Tarif zu entscheiden, bei dem der erneuerbare Anteil 100 % ausmacht. Mit dem Wärmestromtarif von Erdgas Südwest erhalten Sie zu 100 % Strom aus Erneuerbarer Energie.
Der Wechsel in einen Wärmestromtarif ist unkompliziert und ähnelt dem herkömmlichen Abschluss eines Gas- oder Ökostromtarifes. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Nachtspeicher- oder Wärmepumpenheizung bereits bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber angemeldet wurde. Sollte das zutreffen, einfach Postleitzahl, Heizungssystem, Zählertyp und Zählerstand angeben und Ihren Wärmestromtarif abschließen.
Eine mögliche Entlastung für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß §14a EnWG, die seit dem 1. Januar 2024 gilt, ist in den Grund- und Verbrauchspreisen nicht enthalten. Die Reduzierung der Netznutzungsentgelte geben wir an Sie weiter, wenn Sie die regulatorischen Voraussetzungen dafür erfüllen. Mehr hierzu erfahren Sie auf unserer Informationsseite.
Unser Ökostrom für Privatkund*innen stammt fast ausschließlich aus Anlagen, die an ihrem Standort in Baden-Württemberg Strom erzeugen. Dabei handelt es sich zumeist um Wasserkraftanlagen an Rhein, Neckar und Donau. Aufgrund des lokalen Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch verringern wir die Stromverluste die bei der Nutzung langer Stromleitungen entstünden. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Blogartikel - Wer Ökostrom bestellt, erhält Ökostrom entnehmen.
Tarifwechsel, Kündigung, Umzug oder Unzufriedenheit - egal um welches Thema es geht, selbstverständlich können Sie jederzeit auf unseren ausgezeichneten Service zählen. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer 0800 3629-379.
Auf Wunsch führen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger in Ihrem Auftrag durch - So können Sie sich gewiss entspannt zurücklehnen.
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Strom- oder Gasvertrag zu wechseln, muss Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt werden. Hierzu gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder Sie führen die Kündigung ihres Strom- oder Gasvertrags selbst durch oder Ihr neuer Versorger kündigt für Sie. In der Regel wird bei einem Anbieterwechsel die Kündigung vom neuen Energieversorger durchgeführt, es gibt aber auch Fälle, in denen Sie selbst aktiv werden und bei Ihrem alten Anbieter kündigen möchten. Erhöht Ihr Versorgungsunternehmen beispielsweise Ihren Strom- oder Gaspreis, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Meistens gewähren die Anbieter bei einer Sonderkündigung eine Frist von 14 Tagen. Nach neuer Rechtsprechung können Sie aber bis zum letzten Tag vor Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.
Laut Grundversorgungsordnung können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen. Möchten Sie dagegen einen Vertrag mit einem unabhängigen Anbieter beenden, kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate betragen; zudem kann bei Vertragsabschluss eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein. Ein gründlicher Blick in Ihre Unterlagen bringt hier Klarheit.
Wir bieten Ihnen ein Komplettpaket für Wärmepumpen inklusive fachgerechtem Einbau. Mit unserem Rundum-Service sorgen wir dafür, dass Ihre Wärmepumpe optimal installiert und in Betrieb genommen wird. Profitieren Sie von unserem Know-how und exklusiven Energietarifen. Informieren Sie sich über unsere Wärmepumpen.