Auch große Unternehmen mit einem hohen Jahresverbrauch – über 30.000 kWh bei Strom bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme – werden durch das neue Gesetz entlastet. Ob Strom, Gas oder Wärme – Sie erhalten 70 % ihrer bisherigen Verbrauchsmenge, bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021, zu einem gedeckelten Preis von:
7 ct/kWh Verbrauchspreis bei Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
7,5 ct/kWh Verbrauchspreis bei Wärme (vor staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
13 ct/kWh Verbrauchspreis bei Strom (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen).
Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch gelten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.
Wichtige Info für unsere gewerblichen Gaskund*innen
Nach § 3 Absatz 1 EWPBG haben Unternehmen und Einrichtungen unter anderem aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Pflege-, Vorsorge und Rehabilitation sowie Kindertagesstätten ebenfalls Anspruch auf die Preisbremse in Höhe von 12 Cent Brutto unabhängig von Ihrem Verbrauch. Wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung mit einer registrierenden Leistungsmessung nach § 3 Absatz 2 EWPBG anspruchsberechtigt ist, so müssen Sie dem Gaslieferanten in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für die Preisbremse vorliegen.
Auf nachfolgender Seite finden Sie die häufigsten gestellten Fragen zu den Preisbremsen für Unternehmen.