Unser Förderrechner für die Heizungsförderung berücksichtigt folgende Fördersätze für eine Wohneinheit im Jahr 2024, bis zum Maximalwert von bis zu 70 %:
- 30 % Heizungsgrundförderung
- 30 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr
- 20 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Ersatz einer alten Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder wenn eine 20 Jahre alte, funktionsfähige Biomasse- oder Gasheizung in einem selbstnutzenden Wohneigentum ausgetauscht wird
- 5 % Effizienzbonus für den Einbau einer Wärmepumpenheizung mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290 Propan)
Die förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit sind im Förderprogramm auf 30.000 € begrenzt. Daraus ergibt sich ein maximaler Heizungszuschuss in Höhe von 21.000 € für die neue Heizung eines Einfamilienhauses.
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