Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas bio10" zu beachten?
Der Tarif „gas bio10“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?
Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige, eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis in diesem Zeitraum stabil zu halten. Preisänderungen sind nur möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Tarifanpassung nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Tarifanpassung jederzeit möglich. Wir werden Sie mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informieren und Ihnen ein Sonderkündigungsrecht gewähren.
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?
Der Tarif „gas bio10“ hat eine Kündigungsfrist von vier Wochen und ist zum Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 21 Monaten kündbar. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann täglich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.
Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?
Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihr Produkt zu 90 % aus herkömmlichem Erdgas und zu 10 % aus Biogas.
Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem Biogasanteil die geforderten 10 % erneuerbare Energien ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan können bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.
Nach Abschluss Ihres „gas bio10"-Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen können.