Aktuell arbeiten wir mit zwei Partnern zusammen, um Anlagenbetreiber eine individuelle Lösung für die Herstellung der Fernsteuerbarkeit anzubieten.
Hier können Sie sich über die Angebote der Anbindungspartner informieren. Bitte nennen Sie uns vor Unterzeichnung des Direktvermarktungsvertrags den gewählten Partner, dieser wird dann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Hinweis: Zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit fungiert Erdgas Südwest lediglich als Vermittler für den Dienstleister. Ihr Ansprechpartner für alle technischen Fragen ist der von Ihnen gewählte Anbindungspartner.
Fristen: Die Fernsteuerbarkeit muss am ersten Tag der Direktvermarktung bestehen. Neuanlagen haben dafür bis zum Ende des Folgemonats der Inbetriebnahme Zeit.