Beatrice Kindler
Managerin Unternehmenskommunikation
Ausmisten, ausräumen, umbauen: Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die aktuelle Situation für lang geplante Projekte im eigenen Zuhause.
Was bisher wenige wissen: Wer größer denkt, kann dabei langfristig sparen und etwas für die Umwelt tun. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht, das das Heizen mit Erneuerbaren Energien und somit auch den Tausch der Heizung seit 2. Januar dieses Jahres staatlich fördert.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt mit seinem Fördertopf zum Beispiel den Wechsel von alten Öl- auf moderne Gas-Heizungen. Ganze 40 Prozent der Investitionskosten werden hier übernommen. Satteln Verbraucher ausschließlich auf Erneuerbare Energien um, bekommen sie sogar einen Fördersatz von 45 Prozent. Auch Solarthermieanlagen oder Gas-Hybridanlagen sind förderfähig.
„Wer sich lange mit der Idee eines Heizungstauschs getragen hat, sollte die Gelegenheit jetzt nutzen", sagt Gunter Jenne, Vertriebsleiter der Erdgas Südwest GmbH. „In vielen Straßen ist eine Gasleitung bereits verlegt, was einen Anschluss an das Netz und den Wechsel besonders einfach macht. Umweltschonender wird das dann zudem, indem man sich für einen Biogas-Tarif entscheidet.“
Darüber hinaus spart eine Investition in zum Beispiel eine Brennstoffzellenheizung oder eine Solaranlage mit Speicherfunktion langfristig viel CO2 und bares Geld bei Energiekosten. Erdgas Südwest unterstützt Interessierte mit umfassender Beratung, einer Analyse der Begeben- und der Möglichkeiten ebenso wie mit der Beantragung der Fördergelder und mit der passenden Heizungsanlage.
Auch Kommunen und Häuslebauer können profitieren
Neben Privatkunden können auch Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen die Fördergelder beantragen. Im Umfeld von Neubauten kann das BAFA-Förderprogramm ebenfalls in Anspruch genommen werden, allerdings gelten hier nochmals andere Regeln: Solarkollektoranlagen werden mit 30 Prozent, Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Dafür müssen sie jedoch bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Weitere Informationen: Blog: https://www.erdgas-suedwest.de/natuerlichzukunft/