16.07.2019

Erdgas Südwest stellt Vorhaben zur Biohybrid-Anlage in Ostrach zunächst zurück

Erdgas Südwest stellt Bau der Biohybridanlage Hahnennest wegen Preis-/ und Marktentwicklung von Bio-LNG und neuen politischen Rahmenbedingungen zurück.

Biohybrid-Energiespeicher für Biohybrid-Energiespeicher

Die Erdgas Südwest GmbH stellt den Bau der geplanten Biohybrid-Anlage im Energiepark Hahnennest in Ostrach vorerst zurück. Geschuldet ist dies der Preis- sowie der Marktentwicklung des Kraftstoffs Bio-LNG sowie den politischen Rahmenbedingungen.

Bereits Ende 2018 hatte Erdgas Südwest die Zusage über Fördermittel aus dem EU-Programm CEF-T 2017 und Anfang Mai 2019 schließlich die Baugenehmigung des Landratsamts Sigmaringen für die Biohybrid-Anlage erhalten. Hier sollte Biomethan verflüssigt werden und dann als Bio-LNG unter anderem im Schwerlastverkehr zum Einsatz kommen. Nun erteilt der Energiedienstleister dem Projekt zunächst eine Absage: „Wir haben uns entschieden, den Bau der Biogasaufbereitungs- und Verflüssigungsanlage vorerst zurückzustellen“, sagt Ralf Biehl, Sprecher der Geschäftsführung von Erdgas Südwest.

Das Überangebot konventionellen LNGs im letzten Jahr wirke sich auch auf die Preisentwicklung aus. „Wir können die Anlage unter diesen Bedingungen nicht wirtschaftlich betreiben, unser verflüssigtes Biomethan wäre nicht konkurrenzfähig.“ Auch die Belieferung des Schweizer Marktes ist aktuell nicht realisierbar.

„Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass grüne Gase und deren Speicherung wichtige Bausteine für eine erfolgreiche und nachhaltige Energiewende sind. Deswegen wird das Vorhaben der Biohybrid-Anlage in Ostrach von uns auch weiterhin regelmäßig auf seine Umsetzbarkeit überprüft“, erläutert Ralf Biehl. „Es bedarf jedoch auch der politischen Rahmenbedingungen, damit sich erneuerbare Energien gegen konventionelle Angebote wie fossile Kraftstoffe durchsetzen können.“ Die novellierte 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) ist aus Sicht Biehls ein Anfang, „doch die fehlende Definition von verflüssigtem Biomethan im Energiesteuergesetz hat zur Folge, dass Bio-LNG nicht auf die THG-Quote angerechnet werden kann.“

Pressekontakt

Beatrice Kindler

Managerin Unternehmenskommunikation

b.kindler@erdgas-suedwest.de