Beatrice Kindler
Managerin Unternehmenskommunikation
Wer in Baden-Württemberg seine alte Heizung austauscht, muss erneuerbare Energien nutzen.
Wer in Baden-Württemberg seine alte Heizung austauscht, muss erneuerbare Energien nutzen – das schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes vor. Zum 1. Juli tritt eine Novelle des Gesetzes in Kraft, die diese Vorgabe weiter verschärft: 15 Prozent der Wärme – statt bisher 10 – müssen dann nach dem Heizungstausch aus regenerativen Quellen stammen. Zudem wurde zum 1. April dieses Jahres das Marktanreizprogramm (MAP) für die Förderung regenerativer Wärmeerzeugung novelliert. Jährlich stehen nun 300 Millionen Euro an staatlichem Fördergeld für Investitionen in Heizungsanlagen zur Verfügung.
Mit dem EWärmeG geht Baden-Württemberg einen Sonderweg. Vorgaben zum verpflichtenden Einsatz von erneuerbaren Energien für die Heizung gibt es deutschlandweit nur für den Neubau. Das baden-württembergische Gesetz zielt allerdings genau wie das Marktanreizprogramm der Bundesregierung auf den Bestand. „Wer eine veraltete Heizung betreibt, verbrennt in seinem Heizkessel praktisch bares Geld“, erklärt Ralf Biehl, Geschäftsführer von Erdgas Südwest. „Man sollte vielmehr auf Effizienz setzen und sich gleichzeitig so unabhängig wie möglich von den Energiemärkten machen.“ Beides gelingt mit biotark privat. Das Konzept von Erdgas Südwest kombiniert eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit einem Mikro-Blockheizkraftwerk (Mikro-BHKW) und einem Wärmespeicher zu einem stimmigen Gesamtkonzept. Und das Beste: Wer es nutzt, erhält über das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zusätzlich einen Bonus für den erzeugten Strom. Bis zu 70 Prozent des Energiebedarfs eines Haushalts werden durch die verknüpften Komponenten bereitgestellt. Scheint die Sonne, produziert die PV-Anlage Strom. Dieser wird zunächst verbraucht oder – wenn gerade kein Bedarf besteht – in Wärme umgewandelt in den Pufferspeicher eingeleitet. Scheint die Sonne nicht, springt das Blockheizkraftwerk an, liefert die benötigte Wärme und erzeugt gleichzeitig Strom. Das Mikro-BHKW wird im EWärmeG als Alternative zur regenerativen Wärmeerzeugung anerkannt, da es hocheffizient Strom erzeugt und dabei die entstehende Wärme als Heizenergie nutzt. „Im Heizungskeller besteht das größte Einsparpotenzial eines Haushaltes. Wer dabei die Wärmeerzeugung nicht nur effizienter gestaltet, sondern sie auch zur Stromproduktion nutzt, deckt seinen Energiebedarf besonders clever“, so Biehl. „Als Energiepartner vor Ort möchten wir Hauseigentümer bei diesem Prozess aktiv unterstützen.“ Das biotark-Konzept ist modular aufgebaut und kann nach und nach im Eigenheim umgesetzt werden – ganz nach den eigenen wirtschaftlichen Möglichkeiten.
Förderung für Biogasleitungen und Netze
Auch für Gewerbe und Kommunen stellt die Novellierung des Marktanreizprogramms (MAP) eine deutliche Verbesserung dar. Zielten die Fördermittel bislang nur auf die Energieerzeugung aus regenerativen Energien ab, werden jetzt auch Wärmenetze und Leitungssysteme gefördert. Das Wärmenetz muss dabei beispielsweise zu mindestens 20 Prozent mit Solarwärme und zum Großteil aus effizienter Kraft-Wärme-Kopplung gespeist werden. Leitungen werden gefördert, wenn sie Biogas transportieren, das nicht zur Aufbereitung zu Bioerdgas bestimmt ist, beispielsweise zum Betrieb einer KWK-Anlage. „Die Aufnahme solcher Systeme in die Förderung bestätigt unser bisheriges Engagement“, findet Ralf Biehl. „Unter dem Produktnamen natürlichenergie hat Erdgas Südwest in der Vergangenheit bereits Nahwärmenetze und Versorgungssysteme für Rohbiogas aufgebaut. Für die Region sehen wir darin ein hohes Potenzial für eine zukunftssichere Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien.“