Photovoltaikanlage auf einem Carport in Ettlingen

Carport-PV für Unternehmen jetzt Pflicht

Seit dem 1. Januar 2022 muss jeder in Baden-Württemberg neu errichtete Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Solche Solarcarports bringen viele Vorteile mit sich, für Unternehmen sowie deren Mitarbeiter. Die wichtigsten Infos rund um Carport-PV.

Energiewende, Wärmewende, Klimawende – der Klimawandel fordert die komplette Neuorganisation unseres Alltags, im Privaten wie auf unternehmerischer Ebene. Erneuerbare Energien müssen schnell und umfangreich ausgebaut werden. Hier spielt Strom aus Photovoltaikanlagen eine wichtige Rolle, dessen Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft ist. Denn nicht nur Gebäudedächer oder weitläufige Freiflächen eignen sich für PV-Anlagen, sondern auch Firmenparkplätze. Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die erweiterte PV-Pflicht. D. h., dass neben neuen Nichtwohngebäuden auch jeder neue Parkplatz mit mehr als 35 Stellplätzen mit einer Solaranlage ausgestattet werden muss. Carport-PV ist jetzt Pflicht.

Inhalt

Welche Vorteile bietet eine Solaranlage auf einem Carport?

Solaranlagen auf Carports, auch Parkplatz-PV genannt, bieten Unternehmen einige Vorteile. Zum einen schützen überdachte Stellplätze die Fahrzeuge von Mitarbeitern oder Kunden gegen Wind- und Wettereinflüsse. Zum anderen bieten die Dächer von Carports viel Fläche und können mit darauf errichteten PV-Anlagen tagsüber sauberen Strom produzieren. Das ist genau die Zeit, wenn in den Büros und Produktionshallen der meisten Unternehmen gearbeitet wird und der größte Stromverbrauch vorliegt. Daraus ergeben sich eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Das Unternehmen erzeugt eigenen Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Diese Erzeugung spart Stromkosten und steigert die Stromautarkie: mehr Unabhängigkeit von der Preisentwicklung am Strommarkt.
  • Carport-PV ist ein sichtbares Zeichen für ein nachhaltiges Engagement des Unternehmens, mit der Folge eines Imagegewinns bei Kunden und Mitarbeitenden.
  • Positiver Einfluss auf die Unternehmensbewertung gegenüber Banken oder Zulieferern (siehe auch unser Artikel zur Klimaneutralität von Unternehmen).
  • Klimafreundliches und kostenloses Laden des eigenen Fuhrparks, soweit dieser mit Elektrofahrzeugen ausgestattet ist.
  • Lademöglichkeit für Mitarbeitende und Kunden, die elektrisch unterwegs sind.
  • Schutz der parkenden Fahrzeuge gegen negative Wettereinflüsse wie UV-Strahlung, Hagel und Schnee.

Somit kann der selbst erzeugte Strom tagsüber den eigenen Energieverbrauch ganz oder partiell abdecken. Nicht verbrauchter Strom, der z. B. an Wochenenden oder in der Urlaubszeit anfällt, wird hingegen eingespeist und vergütet. Das führt dazu, dass Parkplatz-PV sich auch wirtschaftlich sehr schnell rechnet.

Es ist daher nachvollziehbar und ökonomisch sinnvoll, dass zumindest neu errichtete Parkplätze ab einer Größe von 35 Plätzen in Baden-Württemberg nun mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. (1) Auch andere Bundesländer haben entsprechende Regelungen eingeführt: Nordrhein-Westfalen (ab 35 Stellplätzen), Schleswig-Holstein (ab 100) sowie Rheinland-Pfalz (ab 50).

Wie viel Strom bringt Photovoltaik auf einem Carport?

Photovoltaikanlagen erzeugen Strom aus Sonnenenergie und sind damit wetterabhängig. Sie liefern allerdings nicht nur bei strahlendem Sonnenschein Strom, sondern auch bei bewölktem Himmel.

Eine pauschale Aussage über die Strommenge lässt sich daher nicht oder nur ungefähr treffen.

Zwei Beispiele der Parkplatz-PV-Lösung (Leistung =114,24 kWp) des Energieanbieters Erdgas Südwest in Ettlingen liefern folgende Ertragswerte:

Beispiel 1: 21. Juli 2021 – ein fast idealer Tagesverlauf mit einer kleinen Wolkenfront gegen 12 Uhr Mittags.

Diagramm: Ertrag einer Photovoltaikanlage auf einem Carport im Tagesverlauf
  • Tagesertrag: 695,19 kWh
  • Davon Ertrag während der Geschäftszeit: 582,89 kWh
  • Höchste Leistung um 13:30 Uhr: 84,04 kW

Beispiel 2: 02. November 2021 – mit jahreszeitlich deutlich erkennbar kürzeren Ertragszeitfenstern.  

Diagramm: Stromertrag einer Photovoltaikanlage auf einem Carport
  • Tagesertrag: 105,67 kWh
  • Davon Ertrag während der Geschäftszeit: 103,92 kWh
  • Höchster Leistungswert um 14:15 Uhr: 35,02 kW

Vereinfacht kann man zusätzlich folgende Rechnung aufmachen, wenn der produzierte Strom ausschließlich zum Laden von Elektroautos zur Verfügung gestellt wird: Eine 15 m² große PV-Modulfläche erzeugt in etwa 3.000 kWh/a. Die 15 m² entsprechen ungefähr einem Stellplatz. Dies reicht aus, um mit einem Elektroauto ca. 15.000 km zu fahren. Das bedeutet, dass bei etwa 40 mit PV überdachten Stellplätzen jährlich über 600.000 km klimafreundlich gefahren werden kann.

Was ist bei der Errichtung eines Solarcarports zu beachten?

Statik: Photovoltaikanlagen bringen ein gewisses Gewicht mit sich. Beim Bau eines neuen Parkplatzes muss also nicht nur die Dachkonstruktion berechnet werden, sondern auch der Aufbau mit den Solarmodulen. PV-Anlagen auf einem Carport sind daher immer Maßanfertigungen, die vom Architekten geplant werden müssen.

Baugenehmigung: Der Bau eines Carports selbst benötigt eine Baugenehmigung mit individueller Prüfung. Hier fließt unter Umständen auch eine Abstimmung mit den Nachbarn mit ein, so verhindert man spätere Beschwerden. Im Zuge der Errichtung einer PV-Anlage auf dem Carport kommt noch eine Einspeisegenehmigung des Verteilnetzbetreibers (VNB) hinzu.

Stromnetz: Die Wechselrichter benötigen eine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz. Inselanlagen sind zwar möglich, aber eher selten. Den Antrag stellt der Projektleiter in Zusammenarbeit mit dem Solarteur, die Formulare muss allerdings der Betreiber einreichen; je größer die Anlage, desto anspruchsvoller der Prozess.

Verschattung: Für alle PV-Anlagen ist Schatten ein absolutes K.-o.-Kriterium. Hier spielen nicht nur Bäume eine Rolle, sondern auch die Positionierung der Solarcarports neben dem nächstgelegenen Gebäude. Je nach Tageszeit kann es ansonsten zu Beeinträchtigungen kommen und dann ist eine Solaranlage weniger sinnvoll.

Versicherung: Neben der normalen Brandschutz- bzw. Gebäudeversicherung braucht man eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Was kostet eine PV-Anlage auf dem Carport?

Da jede PV-Anlage letztlich eine Maßanfertigung ist, lässt sich kein pauschaler Preis festlegen. In die Kostenrechnung fließen, falls nicht vorhanden, die Überdachung selbst bzw. deren Ertüchtigung ein; außerdem natürlich die Solaranlage, die Wechselrichter und deren Netzanschluss. Zuletzt spielen auch laufende Wartungs- und Betriebskosten eine Rolle.

Jedoch lassen sich Richtwerte festhalten, die bei einer vorhandenen Überdachung eine Überschlagsrechnung für die installierte Leistung erlauben. Gerechnet wird wie bei Solaranlagen üblich mit Kilowattpeak (kWpeak bzw. kWp), also der maximal möglichen Leistung unter optimalen Bedingungen.

  • Für die PV-Module mit Trägerkonstruktion sowie die Wechselrichter = 1.000 bis 1.200 € pro installierte kWp
  • Für die wechselstromseitige Anbindung = 100 bis 180 €/kWp
  • Für Bodengutachten, Tiefbau- und Fundamentarbeiten = 300 bis 700 €/kWp
  • Für Wartungs- und Betriebskosten = 0,6 bis 0,8 % der investierten Kosten für die Solaranlage.

Die Maßnahmen für den Tiefbau können je nach Bodenbeschaffenheit stark variieren.

Den Kosten stehen Erlöse gegenüber, die sich zum einen aus den gesparten Kosten für den Strom, der nicht zugekauft werden muss, ergeben. Zum anderen kann wie beschrieben nicht selbst genutzter Strom eingespeist werden, der wiederum vergütet wird.

Welche Kostenvorteile bieten Solarcarports für Unternehmen?

Der Energieverbrauch von Unternehmen findet meist in einem Zeitfenster statt, in dem Photovoltaik die größte Leistung liefert: tagsüber, mit einem Peak in den Mittagsstunden. Da bei Strom die Erzeugung und der Verbrauch optimaler Weise zeitgleich geschehen, eignet sich Photovoltaik grundsätzlich für Unternehmen, die tagsüber ihren höchsten Stromverbrauch haben.

Der auf Solarcarports erzeugte Strom kann sofort in den unternehmenseigenen Verbrauch fließen, was erhebliche Kostenvorteile bietet. Denn eine PV-Anlage ist vor allem dann betriebswirtschaftlich sinnvoll, wenn die Menge des extern zugekauften Stroms möglichst klein bleibt.

Für den überschüssigen Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann – z. B. an Wochenenden oder in der Urlaubszeit – können zusätzliche Erlöse generiert werden, die die Wirtschaftlichkeit erhöhen. So erhält jeder Betreiber einer PV-Anlage nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) eine Vergütung, wahlweise kann hier aber alternativ auch die Direktvermarktung gewählt werden. Ab 100 kWp befinden sich die Anlagen automatisch in der sogenannten Direktvermarktung.

Anlagenbetreiber erhalten bei der Direktvermarktung statt der „EEG-Vergütung“ einen „anzulegenden Wert“, der abhängig von der installierten Leistung ist. Dieser setzt sich aus der Marktprämie und dem Marktwert (Börsenwert) zusammen. Dieser „anzulegende Wert“ wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage errechnet und entspricht dem EEG-Vergütungssatz, wobei dieser nicht gleich ist.

Beispielhaft haben wir sowohl für die Direktvermarktung als auch für die Einspeisung nach EEG die Vergütungssätze für eine Inbetriebnahme eines Solarcarports im Mai 2021 gerechnet, Anlagengröße jeweils 99 kWp.

  • Direktvermarktungsmodell: „Anzulegender Wert“ (Mai 2021): 6,932 ct/kWh.
    Mit dem „anzulegenden Wert“ hat der PV-Anlagenbetreiber eine kalkulatorische, garantierte Absicherung und profitiert zusätzlich davon, wenn der Marktwert (Börsenwert) über dem anzulegenden Wert liegt. So war der Börsenwert im Dezember 2021 z. B. bei 27,075 ct/kWh. Das heißt bei Einspeisung in diesem Monat fließt der Differenzbetrag direkt auf das Erlöskonto. Wichtig: Vermarktungskosten über den Direktvermarkter sind hierbei nicht berücksichtigt, diese sind allerdings sehr gering.(3)
  • EEG-Modell: errechneter Vergütungssatz nach EEG: 6,532 ct/kWh.
    Nach dem EEG-Modell hat der Betreiber nun eine garantierte Vergütung über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren. Er ist vor Marktturbulenzen nach unten abgesichert, profitiert allerdings nicht von möglichen Mehrerlösen bei Marktturbulenzen nach oben.

Referenzmodell Solarcarport von Erdgas Südwest am Standort Ettlingen

Das Beispiel des Parkplatzes des Energieanbieters Erdgas Südwest in Ettlingen liefert folgende Werte bzgl. der Stromerzeugung:

  • Zwei Carports mit einer Fläche von ca. 378 m² und ca. 230 m², also insgesamt 608 m²
  • 210 Module auf dem größeren, 126 Module auf dem kleineren Carport
  • Insgesamt 336 PV-Module (á 340 Wp) mit einer Gesamtleistung von 114,24 kWp
  • Jährliche Stromerzeugung von 121,5 MWh
  • Platz für insgesamt 23 Stellplätze und drei Lagerräume
  • Insgesamt sind auf dem Areal 36 Ladepunkte für Elektroautos vorhanden

Bei Erdgas Südwest fließt ein Teil des Stroms direkt in die Ladesäulen auf dem Firmenparkplatz. Durch ein intelligentes Lademanagement kann dieser dann auf alle angeschlossenen Fahrzeuge verteilt werden, sofern sie welchen benötigen.

Würde man mit dem erzeugten Strom nur die Elektroautos von Mitarbeitenden, Kunden oder des eigenen Fuhrparks laden, könnten theoretisch 40 Fahrzeuge mit einem durchschnittlichen Verbrauch das ganze Jahr mit eigenem Ökostrom vom Carport-Dach versorgt werden (121.500 kWh/3.000 kWh Jahresverbrauch pro Fahrzeug).

Für die erwähnte Anlage in Ettlingen stellen sich die Kosten folgendermaßen dar:

  • Installierte Leistung = 114,24 kWp
  • Trägerkonstruktion, PV-Module, Wechselrichter, Wechselstromanbindung = 135.000 €
  • Tiefbau- und Fundamentarbeiten = 80.000 €

Die relativ hohen Kosten in der letzten Position ergaben sich aus einer eher ungünstigen Bodensituation, die u. a. die Aufwände für das Bodengutachten in die Höhe trieben.

Auf der Seite der Erlöse ergibt sich folgende Sachlage: Die Parkplatz-PV-Anlage von Erdgas Südwest in Ettlingen fällt aufgrund ihrer Größe (114,24 kWp) mit über 100 kWp automatisch in die Direktvermarktungspflicht. Der „anzulegende Wert“ im Mai 2021 beträgt hier 6,842 ct/kWh. D. h. abzüglich der Vermarktungskosten lässt sich bei Einspeisung ein Erlös generieren.

Wird Photovoltaik auf dem Carport für Unternehmen gefördert?

Wer aktuell seinen Teil zur Energiewende beiträgt, hat immer die Chance, Fördergelder zu beantragen. Ein Carport allein bekommt natürlich keinen Zuschuss. Photovoltaikanlagen sind aber immer förderfähig, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei Programme (Stand Februar 2022):

#270: Das KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien – Standard“

  • Darlehen mit niedrigem effektivem Jahreszins
  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

#293: Klimaschutzoffensive für den Mittelstand

  • Förderkredit mit niedrigem effektivem Jahreszins
  • Bis zu 25 Mio. € Kreditbetrag
  • Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • Für mittelständische Unternehmen und Freiberufler

Ausnahmen von der PV-Pflicht für neu eingerichtete Firmenparkplätze

PV-Anlagen sind nun für alle neuen Parkplätze über 35 Stellflächen in Baden-Württemberg Pflicht. Zur Erfüllung der Pflicht sind Photovoltaikanlagen mit einer Modulfläche durch einen Mindestumfang von 60 % der für die Solarnutzung geeigneten Stellplatzflächen zu installieren. Natürlich gibt es Ausnahmen: So sind z. B. Parkplätze, die sich unmittelbar entlang von Fahrbahnen öffentlicher Straßen befinden, von der Pflicht ausgenommen. Außerdem können die unteren Baurechtsbehörden aus städtebaulichen Gründen Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Weitere Ausnahmen: Neu errichtete Stellflächen weisen nur drei Parkflächen nebeneinander auf. Zudem gilt: „Sind die Kosten einer PV-Anlage gegenüber den Baukosten unverhältnismäßig hoch, liegt eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit vor. In diesem Fall kann die PV-Anlage auf Antrag so verkleinert werden, dass deren Kosten die Schwellenwerte nicht überschreiten. Die Schwellenwerte für die Kosten der PV-Anlage betragen aktuell 30 Prozent im Verhältnis zu den Planungs- und Baukosten bei Stellplätzen.” (3)

Fazit: PV-Pflicht lohnt sich

Photovoltaikanlagen über Parkplätzen lohnen sich und sind schon heute betriebswirtschaftlich sinnvoll. Sie erzeugen grünen Strom auf ohnehin versiegelten Flächen und schützen parkende Autos. Diese Fahrzeuge werden durch die absehbare Umstellung auf batterieelektrische Antriebe den dort erzeugten Strom auch gleich vor Ort verbrauchen. Das Solar Cluster Baden-Württemberg (5) informiert in Photovoltaik in Gewerbe und Industrie umfassend über die unterschiedlichen Betriebmodelle für PV-Anlagen und bietet einen Leitfaden für Unternehmen.

Wer Parkplätze für sein Unternehmen plant, trägt mit Solarcarports seinen Teil zur Energiewende bei und sollte sich die vielen Vorteile nicht entgehen lassen. Die PV-Pflicht kann daher durchaus als etwas verstanden werden, was man redensartlich als „zum Glück gezwungen werden“ bezeichnet.


Belege
(1) Die Rechtsverordnung zur PV-Pflicht in Baden-Württemberg: Photovoltaik-Pflicht-Verordnung – PVPf-VO (PDF)
(2) https://www.photovoltaik-bw.de/themen/photovoltaik-liga
(3) Der Direktvermarkter vermarktet dabei den erzeugten Strom der Anlagenbetreibenden und zahlt diesen monatlich den sogenannten Marktwert“ (Börsenpreis) aus. Dieser allgemeingültige Marktwert wird monatlich transparent auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztranzparenz.de/EEG/Marktwert/Marktprämie veröffentlicht.
Vom Netzbetreiber erhalten die Anlagenbetreibende die Marktprämie. Diese gleicht das Delta zum definierten anzulegenden Wert“ aus.
(4) https://www.photovoltaik-bw.de/themen/photovoltaik-pflicht-in-baden-wuerttemberg
(5) Solar Cluster Baden-Württemberg

  1. Max Heinzelmann

    Ich bin gespannt, was mir der newsletter zu bieten hat und lege Wert auf objektive Darstellungen.

  2. Egon Hübinger-Graner

    Unser Wunsch. Bitte nicht vergessen die Baugesetze zu überarbeiten.
    Die lustigsten Forderungen aus dem Behörden ….
    Wärmeschutznachweis ist vorzulegen obwohl keine Heizung eingebaut ist.
    Dachbegrünung ist vorzusehen dann werden Solar Carports zum Absurdum.
    Durch diese Baumaßnahmen sind zusätzliche Bäume zu Pflanzen obwohl Solar Carports das 100 -fache an CO2 einsparen.
    Solar Carports sind als Garagen einzustufen da es den Begriff Solar Carports nicht in den Vorschriften gibt. Für Garagen gelten dann erhöhte Brandschutzanforderungen und die Rentabilität ist dann nicht mehr gegeben.

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