Fördermittel für Heizungstausch und Heizungssanierung

Diese staatliche Förderung für Heizungen gilt 2024

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst der Staat klimafreundliche Heizsysteme. Ab 2024 tritt das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die Heizungsförderung überarbeitet. Wir fassen zusammen, welche Fördermittel es bei einem Heizungstausch oder einer Heizungssanierung gibt und was man alles beachten muss.

Inhaltsverzeichnis

Klimaschützende Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft, Mobilität und Wärmeerzeugung sind davon geprägt, dass der Staat technologische Vorgaben erlässt und gleichzeitig finanzielle Anreize schafft. Denn klimafreundliche Technologien sind zwar mittel- bis langfristig kostengünstiger als konventionelle Energieträger, aber in der Anschaffung teurer.

Staatliche Förderungen sollen Verbraucher*innen entlasten und ihnen ermöglichen, in nachhaltige und klimafreundliche Technologien zu investieren. Seit dem 1. Januar 2021 fasst die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) all diese staatlichen Fördermaßnahmen zusammen und bündelt damit die Fördergelder des BAFA und der KfW.

Am 1. Januar 2024 ist nun das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, was auch Auswirkungen auf die Förderprogramme hat. Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der neuen Förderungen für Heizungen ab 2024. Wenn es an die konkrete Planung und Umsetzung der Maßnahmen geht, sollte man sich allerdings fachlich beraten lassen.

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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt seit Anfang 2021 alle staatlichen Förderprogramme zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Mittlerweile werden nur noch Heizsysteme gefördert, die ausschließlich mit Erneuerbaren Energien arbeiten, wie z. B. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Brennstoffzellenheizungen.

Die Gelder hierfür kommen von 2 Förderinstituten: dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bisher liefen Zuschussförderungen über das BAFA, Kreditförderungen für Gebäudesanierungen zum Effizienzhaus über die KfW. Ab 2024 übernimmt die KfW sowohl Zuschüsse als auch geplante Förderkredite. Das BAFA bleibt weiterhin für Zuschüsse zu Dämmung, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung zuständig.

4 Teilbereiche des BEG

  1. BEG Wohngebäude (WG): Sanierung von Wohngebäuden zu Effizienzhäusern
  2. BEG Nichtwohngebäude (NWG): Sanierung von Nichtwohngebäuden zu Effizienzgebäuden
  3. BEG Klimafreundlicher Neubau (KFN): Neubau sowohl von Wohngebäuden als auch von Nichtwohngebäuden
  4. BEG Einzelmaßnahmen (EM): Sanierung im Bestand von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Was ändert sich 2024 im BEG?

Seit dem 1. Januar 2024 sieht das BEG ein aktualisiertes Förderprogramm für die Investitionskosten bei einem Heizungstausch vor. Die KfW wird sowohl Zuschüsse als auch geplante Förderkredite und somit wieder die gesamte Heizungsförderung übernehmen.

Die Anträge zur Förderung können voraussichtlich ab Ende Februar 2024 bei der KfW eingereicht werden. Die Förderung kann auch rückwirkend für bereits begonnene Maßnahmen beantragt werden, sofern diese den Förderrichtlinien entsprechen. Eine Übergangsregelung greift für Maßnahmen, die bis Ende August 2024 begonnen werden und deren Anträge bis Ende November 2024 gestellt werden. Danach muss mit Antragsstellung ein Vertrag mit einer beauftragten Fachfirma vorliegen.

Zuständig für Effizienzmaßnahmen und damit für Zuschüsse zu Dämmung, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung bleibt das BAFA.

Übersicht der Förderung beim Heizungstausch 2024

Infografik zeigt die Fördermöglichkeiten auf, die man beim Heizungstausch beantragen kann.

Die Eckpunkte der Heizungsgesetz-Förderung 2024

Förderfähige Heizsysteme müssen 2024 auf Erneuerbaren Energien basieren. Fossile Technologien erhalten keine Fördergelder. Daher sind z. B. bei einer auf 100 % Wasserstoff (H2) umrüstbaren Gasheizung nur die Investitionsmehrausgaben förderfähig.

Die neue BEG-Förderung sieht folgende Förderbausteine für die einzelnen Heizungssysteme vor:

  • 30 % Basisförderung steht grundsätzlich allen Eigentümer*innen zu.
  • Zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer*innen bei Austausch eines fossilen Heizsystems bis 2028. Danach reduziert sich der Bonus alle 2 Jahre um 3 %. Ab 2037 entfällt er ganz. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird unabhängig vom Alter beim Ersatz einer Öl-, Kohle, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung gewährt. Nur bei funktionsfähigen Biomasse- und Gasheizungen müssen diese 20 Jahre alt sein, um den Klimabonus zu erhalten.
  • Zusätzlich 30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € pro Jahr. Damit will der Gesetzgeber sozial-schwache Eigentümer schützen.
  • Zusätzlich 5 % Effizienz-Bonus für bestimmte Wärmepumpen, weshalb dieser Bonus häufig auch Wärmepumpen-Bonus genannt wird.
  • Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € bei einem Einfamilienhaus bzw. der 1. Wohneinheit, 15.000 € zusätzlich ab der 2. Wohneinheit und 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.

Die Zuschüsse sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70 % für selbstnutzende Eigentümer*innen (entspricht 21.000 €) und 35 % für Vermietende (entspricht 10.500 €).

Zu beachten ist, dass man nicht immer frei über die Wahl des Heizsystems entscheiden kann. Das betrifft insbesondere Mehrfamilienhäuser in Gebieten mit kommunaler Wärmeplanung. Ist dort z. B. ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz vorgesehen, so gelten die kommunalen Vorgaben auch für das eigene Wohngebäude.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die förderfähigen Heizsysteme vor und gehen dabei auf die wichtigsten individuellen Anforderungen bzw. Voraussetzungen ein, die diese erfüllen müssen.

Förderung Wärmepumpe

Bei Nutzung von Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen sowie für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan, gewährt der Staat zusätzlich 5 % Effizienz-Bonus. Somit gibt es für Wärmepumpen die höchste Förderung von max. 35 % für Vermieter oder 70 % für Selbstnutzer.

Die Wärmepumpe ist darüber hinaus praktisch frei von Anforderungen, wenn neben ihr kein anderes Heizgerät für die Warmwasserbereitung und zum Heizen genutzt wird. In der Kombination als Hybridheizung sollte die Wärmepumpe die Hauptlast der Wärmeproduktion tragen, um die maximale Förderung zu erhalten. Selbstverständlich gelten beim Aufstellen Grenzwerte bzgl. Geräuschemissionen. Hierzu lässt man sich am besten von einem Heizungsexperten beraten.


Sie interessieren sich für die Wärmepumpenheizung und möchten mehr darüber wissen? Dann lesen Sie unseren Beitrag Ist die Wärmepumpe die richtige Heizung für mich?


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Förderung Biomasseheizung (Pelletheizung, Holzheizung)

Für die Förderung gelten einige Anforderungen, z. B. dürfen Biomasseheizungen nur in Kombination mit einer Wärmepumpe und/oder Solarthermieanlage eingebaut werden. Auch gibt es für Pelletheizungen keinen Klimageschwindigkeits-Bonus, wenn diese als alleiniges Heizsystem eingebaut werden. Alle Anlagen müssen durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Institut geprüft werden, die spezifischen Regelungen unterscheiden sich teilweise jedoch je nach genutztem System. Um alle notwendigen Anforderungen zu erfüllen, lassen Sie sich beim Kauf durch Expert*innen beraten.

Bei Einhaltung eines Staub-Emissionsgrenzwerts von 2,5 mg/m³ wird zudem ein weiterer Zuschlag von 2.500 € gewährt.


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Förderung Solarthermie

Auch für die Förderung einer Solarthermie-Anlage gelten besondere Anforderungen, z. B. müssen 50 % der erzeugten Wärme zum Heizen, zur Warmwasserbereitung oder für eine Kombination aus beidem genutzt werden. Hybrid-Heizungslösungen mit Solarthermie und einem fossilem Energieträger wie einer Gas-, Öl- oder Pelletheizung erhalten keinen Klimageschwindigkeits-Bonus. Zudem muss eine unabhängige Prüfung bzw. Zertifizierung nach Solar-Keymark gemäß ISO 17025 vorliegen.


Alles Wichtige zu Solarthermie-Anlagen erklären wir in unserem Beitrag 8 Fragen zur Solarthermie.


Förderung Brennstoffzellenheizung

Damit eine Brennstoffzellenheizung gefördert werden kann, gelten ebenfalls besondere Voraussetzungen, z. B. darf die Brennstoffzellenheizung ausschließlich mit 100 % grünem oder blauem Wasserstoff oder 100 % Biomethan betrieben werden. Um alle notwendigen Anforderungen zu erfüllen, lassen Sie sich beim Kauf durch Expert*innen beraten.

Förderung 100 % H2-ready-Heizungen

Gasheizungen, die bauartbedingt zu 100 % mit Wasserstoff betrieben werden können, erhalten ebenfalls eine Förderung. Der Gesetzgeber bezeichnet diese als „wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen“. Hier werden allerdings nur die Investitionsmehrausgaben berücksichtigt, also die Ausgaben, die zusätzlich gegenüber den Kosten für eine fossile Gas-Brennwertheizung anfallen. Aktuell gibt es bereits erste Hersteller, die solche Gasheizungen anbieten. Dazu zählt u. a. die Firma Viessmann.


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Förderung Fernwärme (Gebäude-/Wärmenetz)

Der Vollständigkeit halber möchten wir darauf hinweisen, dass auch der Anschluss an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz gefördert wird und einen wichtigen Aspekt im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung darstellt. Auch hier gelten für die Förderung einige Anforderungen, z. B. muss bei Anschluss an ein Gebäudenetz bilanziert und nachgewiesen werden, dass die Wärmeerzeugung zu mindestens 25 % aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme stammt.

Förderung vereinheitlicht

Damit vereinheitlicht die Bundesregierung die förderfähigen Investitionskosten und fokussiert die Förderung auf Heizsysteme, die der 65-%-Vorgabe des GEG folgen.

Das betrifft z. B. auch Hybridheizungen, also Heizungen, die eine Gas- oder Ölheizung mit einer erneuerbaren Heizungstechnologie, häufig eine Wärmepumpe, kombinieren. Die Förderung gilt dann für die Wärmepumpe, aber nicht für die fossile Heizung.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich dürfen die Investitionskosten auf Mieter abgewälzt werden mit dieser Einschränkung: Der Vermietende darf nur den nicht-geförderten Teil der Kosten für die neue Heizung auf die monatliche Kaltmiete umlegen: maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Außerdem gilt hier der Geschwindigkeitsbonus nicht. In Nichtwohngebäuden wird die Quadratmeterzahl für die Begrenzung der Förderung zugrunde gelegt.

Zuschüsse zu weiteren Effizienzmaßnahmen sind kombinierbar

Wie bisher sind zusätzliche Zuschüsse von 15 % für weitere Effizienzmaßnahmen möglich, weitere 5 %, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Darunter fallen Gebäudedämmung oder Heizungsoptimierung.

Der Maximalbetrag der förderfähigen Investitionen liegt bei 60.000 € pro Wohneinheit mit iSFP und bei 30.000 € ohne iSFP.

Neu ist, dass der Maximalbetrag der Förderungen für den Heizungstausch mit den Förderungen für weitere Effizienzmaßnahmen kombiniert werden darf. Somit steigt die Obergrenze der förderfähigen Kosten für Heizungstausch und weiteren Effizienzmaßnahmen von bisher 60.000 € auf nunmehr 90.000 €.

Steuerbonus bei Heizungssanierung

Wer mit seinen Baumaßnahmen die Wärmewende unterstützt und dem Klimaschutz hilft, bekommt steuerliche Anreize. 20 % oder maximal 40.000 € für Aufwendungen zur energetischen Modernisierung in selbstgenutztem Wohnraum lassen sich über 3 Jahre von der Steuer absetzen. Kosten für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung können Hausbesitzer*innen direkt und ohne Verteilung über mehrere Jahre mit bis zu 50 % absetzen.

Der Steuerbonus ist allerdings nicht mit den Förderungen über das BEG kombinierbar. Hier gilt das Prinzip Entweder-oder. Interessierte sollten hier unbedingt Steuerberatung in Anspruch nehmen.


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Fragen zur Förderung

Wie gehen Hausbesitzer*innen am besten vor, wenn ein Heizungstausch ansteht und Förderung für die neue Heizung beantragt werden sollte?

  • Macht ein Heizungstausch Sinn? Wie steht es um die alte Heizung? Welche Heizung kommt als Alternative für mich in Frage? Ein Heizungsexperte oder ein Energieberater prüft die Heizung sowie die örtlichen Gegebenheiten. Er berät je nach Situation, welches neue Heizsystem funktioniert und wie es dimensioniert werden sollte.
  • Wer hilft mir bei der Prüfung und bei der Förderung? Ein Energieberater berät Sie und erstellt einen förderfähigen iSFP.
  • Was muss ich bei Antragsstellung der Förderung beachten? Der Energieberater bzw. Heizungsanbieter kennt die Details und Besonderheiten und kann auch abschätzen, ob im Vorfeld neu gedämmt werden sollte.
  • Was mache ich, wenn ich nicht genügend Geld für den Heizungstausch habe? Es gibt regionale und städtische Förderprogramme für den Umstieg auf Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz beim Heizen. Diese lassen sich zum Teil auch mit den BEG-Zuschüssen kombinieren. Hier lohnt es sich, sich zu informieren.

Fazit: Mit Förderungen 2024 besser heizen für die Wärmewende

Die Förderungen für Heizungen sollen durch die gesetzlichen Regelungen, die 2024 in Kraft treten, den Austausch alter Anlagen durch klimafreundlichere Lösungen attraktiver machen. Die finanziellen Belastungen sollen sich im Rahmen halten und insbesondere Haushalte mit kleinem Einkommen nicht überfordern.

Gebäude verfügen über ein enormes Energiesparpotenzial und spielen daher bei der Klimawende eine entscheidende Rolle. Gut 25 % des CO2-Ausstoßes entstehen durch den Energieverbrauch in und von Gebäuden – insbesondere im Bereich Wärmeerzeugung. Wärmepumpe, Solarthermie, Pelletheizung, Brennstoffzellenheizung, Hybridheizungen und Fernwärme-Anschlüsse werden in Zukunft nach und nach Gas- und Ölheizungen ersetzen und damit den CO2-Ausstoß von Gebäuden massiv senken.

Die 65-%-Regelung ermöglicht einen schrittweisen Umstieg. Wie man sie am besten erreicht, weiß der bzw. die Energieberater*in oder der Heizungsanbieter ihres Vertrauens. Ein iSFP hilft in jedem Fall, den Überblick über anstehende Maßnahmen und Kosten zu bewahren und Fördermittel rechtzeitig zu beantragen.

Pauschale Lösungen für einen Heizungstausch oder eine Sanierung gibt es nicht. Daher müssen auch die Fördermaßnahmen immer individuell betrachtet werden. In jedem Fall lohnt es sich, fachkundige Beratung zu involvieren, um die bestmögliche Lösung zu finden.


Weitere Informationen

Infoseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderinformationen der Initiative Zukunft Gas

  1. Michael S.

    Bei welchen Förderprogrammen muss man sich den beeilen, um noch eine Förderung zu erhalten, also welche Programme laufen 2021 aus?

    • Redaktion

      Hallo, vielen Dank für ihre Frage. Aktuell laufen alle Programm noch so weiter bis 2023. Ende Oktober 2021 traten aber einige Änderungen in Kraft, die wir zeitnah in diesem Artikel ebenfalls erläutern werden.

  2. Gibt es in diesem Zusammenhang noch die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan?

    • Redaktion natürlichZukunft

      Hallo, danke für die Frage. Der Sanierungsfahrplan an sich wird noch mit bis zu 80 % gefördert. Weggefallen ist allerdings der Bonus von 5 %, wenn man unter Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans eine Heizungssanierung umsetzt. Dies gilt wiederum nicht, wenn man andere energetische Sanierungsmaßnahmen beauftragt, wie z. B. einen Austausch der Fenster oder eine Fassadendämmung. Wir hoffen, das hilft Ihnen weiter.
      Viele Grüße, Ihr Team von Erdgas Südwest

  3. So wie der Gaspreis aktuell wieder sinkt, glaube ich fest an die Brennstoffzellenheizung. Denn nur diese kann zukünftig auch mit Wasserstoff betrieben werden und ist somit zukunftsfähig. Hoffe, die Mords-Förderung bleibt weiterhin erhalten.

  4. Martin Schmidt

    Ist es schon abzusehen, wie es mit der Förderung über 2023 hinaus weitergeht? Wird es zukünftig statt einer Förderpolitik eine Verbotspolitik (Verbot von Gas- und Ölheizungen etc.) geben?

    • Redaktion natürlichZukunft

      Hallo Herr Schmidt,
      diese Frage lässt sich nur schwer beantworten. Auch wir können leider nicht in die Zukunft sehen. Aktuell gehen wir davon aus, dass es weiterhin eine Art Bonus-Malus-System geben wird, d.h. schädliche, fossile Brennstoffe werden teurer bzw. wenn möglich verboten. Nachhaltige, umweltfreundliche Heizsysteme werden sicher weiterhin verstärkt gefördert, damit immer mehr Menschen umsteigen und sich diese Systeme weiter verbreiten.
      Mit besten Grüßen, das Team von natürlichZukunft

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