Mieterstrom bietet Mieter die Chance, ihre Stromkosten zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien im eigenen Haushalt zu erhöhen. Bei der Installation der Solaranlage durch den Vermieter gelten die allgemeinen Gesetze und Vorschriften für Photovoltaikanlagen und zusätzlich das 2017 verabschiedete Mieterstromgesetz. Überschüssiger, nicht im Haus verbrauchter Strom wird ins Netz eingespeist; Mieterstromprojekte können mit Speicherbatterien und Ladetechnik für E-Autos kombiniert werden, um die Eigenverbrauchsquote zu erhöhen.
Mieterstrom wird gefördert
Um Mieterstrom umzusetzen, muss eine PV-Anlage auf dem Dach oder an der Fassade des Mietshauses installiert werden. Der erzeugte Strom wird dann direkt an die Mieter des Hauses geliefert, die ihn zu einem vergünstigten Preis beziehen können.
Die Abrechnung des Mieterstroms erfolgt dabei entweder über den Vermieter des Hauses oder über ein Energieversorgungsunternehmen, das den Mieterstrom anbietet. Durch den Wegfall von Netzentgelten, Umlagen, Steuern und Abgaben sowie eine Förderung je Kilowattstunde ist Mieterstrom preiswerter als Netzstrom.
Allerdings gibt es auch einige rechtliche und bürokratische Hürden bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten, insbesondere in Bezug auf die Einspeisung ins Netz, die Abrechnung und die steuerliche Behandlung. Daher ist es wichtig, sich vor der Umsetzung eines Mieterstromprojekts eingehend über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
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