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Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister (MaStrR) ist ein amtliches, öffentlich zugängliches Register der Bundesnetzagentur. Hier werden Stammdaten von energieerzeugenden Anlagen erfasst, die in Deutschland Strom oder Gas dezentral ins Netz einspeisen.

Die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister betrifft alle Photovoltaikanlagen (inkl. sogenannter Balkonkraftwerke), Blockheizkraftwerke (BHKW), Stromspeicher, Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, Biogasanlagen und Windenergieanlagen. Die Verantwortung für die Meldung liegt beim Anlagenbetreiber. Das Register enthält Informationen wie Standort, Leistung und Eigentümer*in der Anlagen. Es dient dazu, Transparenz und Überwachung im Bereich der erneuerbaren Energien zu gewährleisten.

Ohne Registrierung keine Einspeisevergütung

Das Marktstammdatenregister ist seit 2019 zugänglich. Alle vorher installierten Photovoltaikanlagen müssen nachträglich eingetragen werden. Nur wenn diese korrekt im Marktstammdatenregister angemeldet sind, kann die Vergütung und Abrechnung der Strom- bzw. Gaseinspeisung abgewickelt und per Einspeisevergütung ausgezahlt werden.

Das Anlagenregister ist ein wichtiges Instrument für die Energiewende und die Umsetzung der Klimaschutzziele. Es ermöglicht es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu überwachen und den Fortschritt bei der Umstellung auf saubere Energiequellen zu verfolgen.

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