Der Denkmalschutz ist in Deutschland Ländersache, d.h. dass jedes einzelne Bundesland entsprechende Gesetze und Vorschriften erlassen hat, um den Denkmalschutz zu regeln. Diese Gesetze schreiben vor, dass historisch wertvolle Gebäude und Bauwerke erhalten werden müssen und dass Veränderungen oder Umbauten nur mit Genehmigung erfolgen dürfen. Für Besitzer*innen von denkmalgeschützten Gebäuden und Bauwerken kann dies Einschränkungen bedeuten, da sie bei Umbauten oder Renovierungen, beispielsweise der Installation einer Solaranlage, darauf achten müssen, dass die Installation der Anlage die historische oder architektonische Integrität des Gebäudes oder Denkmals nicht beeinträchtigt.
Um den Charakter historischer Gebäude zu erhalten, gibt es speziell für denkmalgeschützte Gebäude immer mehr Produkte auf dem Solarmarkt, die Solarzellen oder thermische Kollektoren in die historische Fassade integrieren. Eine beliebte Option sind beispielsweise Dachsteine mit integrierten Solarzellen, die von der Straße aus nicht als Strom erzeugend erkennbar sind. Indachsysteme sind eine weitere gute Option, um Solarpaneele optisch unauffällig ins Dach zu integrieren. Es gibt bereits farbige Module in verschiedenen Farben wie Schwarz, Weiß (für Fassaden) und Terrakotta.
Zusätzlich sollte auch die Kabelführung von der Solaranlage ins Gebäude möglichst unauffällig erfolgen, beispielsweise durch die Verwendung von stillgelegten Kaminen und Abzügen. Außerdem sollte auch der Blitzschutz möglichst unauffällig integriert werden, insbesondere bei denkmalgeschützten Wohngebäuden, die oft keinen Blitzschutz haben.
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