Techniker bei der Installation der Außeneinheit einer Wärmepumpe.

Wärmepumpe: Staatliche Förderung im Überblick

Aktuell gibt es zinsgünstige Kredite und Zuschüsse von bis zu 70 Prozent: Erfahren Sie mehr darüber, wie Bund, Länder und Kommunen Wärmepumpen fördern und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Wärmepumpen bieten eine umweltfreundliche und effiziente Möglichkeit, Gebäude zu heizen und zählen gemäß dem Heizungsgesetz (GEG) zu den besten Lösungen beim Heizungstausch. Obwohl die Anschaffung und Installation zunächst mit höheren Kosten verbunden sind, unterstützt der Staat den Einbau in Bestandsgebäude durch Kredite und hohe Zuschüsse, vorwiegend über Institutionen wie die BAFA und KfW. Darüber hinaus gibt es auf kommunaler Ebene zahlreiche Förderprogramme, die den Übergang zu Wärmepumpen erleichtern. Wir geben einen Überblick.

Inhaltsverzeichnis

Das neue Heizungsgesetz fordert den schrittweisen Umstieg auf Heizsysteme, die zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Eine Wärmepumpe erfüllt diese Anforderung, da sie den Großteil ihrer Wärme aus natürlichen Energiequellen wie der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich bezieht und dabei besonders effizient arbeitet.

Trotz vieler Vorteile sind die Anschaffungskosten für Wärmepumpen im Vergleich zu fossil-betriebenen Heizsystemen aktuell noch höher. Allerdings gilt das in der Langzeitbetrachtung nicht immer wie unser Artikel ‚Wärmepumpe oder Gasheizung: Kosten und Effizienz im Vergleich‚ zeigt. Um diesen finanziellen Aufwand zu mildern und den Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnologien zu fördern, bietet der Staat für klimafreundliche Heizsysteme Förderprogramme an.

Hier sei erwähnt, dass die anstehende Neuwahl im 2025 bzw. ein anschließender Regierungswechsel Einfluss auf die Vergabe der Fördermittel haben wird. Fachkreise sind einig, dass es eine so hohe Förderung wie aktuell vermutlich in den nächsten Jahren nicht geben wird. Daher sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher diesbezüglich immer neu informieren. Stand Dezember 2024 stehen für Wärmepumpen aber sowohl über die KfW, BAFA als auch durch regionale Förderungen verschiedene Optionen zur Verfügung, um die Anschaffungskosten für eine neue, klimafreundliche Heizung zu reduzieren.

Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Welche Wärmepumpen förderfähig sind und welche Anforderungen erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab.

Staatliche Programme fördern grundsätzlich alle Arten von Wärmepumpen, einschließlich Luft-Wasser-, Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen. Ob die Wärme auf das Heizungswasser oder direkt auf die Raumluft übertragen wird (wie bei der Luft-Luft-Wärmepumpe bzw. Klimaanlage), spielt erstmal keine Rolle. Eine Ausnahme bilden jedoch gasbetriebene Wärmepumpen, für die keine Förderung vorgesehen ist.

Seit 2024 unterstützt der Staat allerdings auch Hybridheizungen mit Wärmepumpen, sofern diese als Kompaktgeräte neben der Wärmepumpe beispielsweise eine Gasheizung enthalten. Gefördert werden jedoch ausschließlich die zusätzlichen Kosten des Wärmepumpenanteils.

Zusätzlich gibt es in Kombination mit anderen Programmen Zuschüsse für Abluftwärmepumpen (im Rahmen der Lüftungsförderung) sowie für Brauch- oder Trinkwasserwärmepumpen (als Umfeldmaßnahme der Heizungsförderung). Eine entscheidende Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wärmepumpen in Deutschland zugelassen sind und bestimmte DIN-Standards erfüllen, z. B. DIN EN 14511 (Leistungsprüfung und Effizienzverhalten von Wärmepumpen) und DIN EN 14825 (befasst sich mit der Jahresarbeitszahl (JAZ) und den saisonalen Leistungskennzahlen).1

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Förderung von Wärmepumpen: Voraussetzungen

Auch wenn grundsätzlich alle Arten von Wärmepumpen gefördert werden, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Fördermittel zu erhalten.

Nur effiziente Wärmepumpen werden gefördert

Die Effizienz von Wärmepumpen spielt eine zentrale Rolle bei der Entscheidung über die Förderfähigkeit. Sie wird durch die Jahresarbeitszahl (JAZ) gemessen. Die JAZ gibt an, wie hoch das Verhältnis von gewonnener Energie und zugeführtem Strom ist. Je höher die Zahl, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe.

Bei der Förderung über die KfW ist festgelegt, dass nur Wärmepumpen mit einer JAZ von mindestens 3 förderfähig sind. Das bedeutet, dass mit 1 Kilowattstunde (kWh) Strom 3 kWh Heizenergie erzeugt werden. Den entsprechenden Nachweis erstellt die Heizungsfirma oder beauftragte Energieeffizienz-Expert*innen.

Nur leise Wärmepumpen werden gefördert

Neben der Effizienz ist auch die Lautstärke der Wärmepumpen ein entscheidendes Kriterium für die Förderung. Wärmepumpen, die bis Ende 2025 installiert werden und eine Leistung zwischen 6 und 12 Kilowatt (kW) haben, dürfen nicht lauter als 65 Dezibel sein. Das entspricht ungefähr der Lautstärke eines normalen Gesprächs oder einem Fernseher auf Zimmerlautstärke.

KfW-Förderung für Wärmepumpen

Seit 2024 vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) alle Fördermittel für neue Heizsysteme, einschließlich Wärmepumpen. Diese Förderung richtet sich speziell an Bestandsgebäude, deren Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt. Für den Einbau von Wärmepumpen in neuen Gebäuden bietet die KfW mit der Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ attraktive Möglichkeiten.

Programm 458: Grundförderung und Bonusförderungen

Das KfW-Programm 458 umfasst eine Grundförderung sowie mehrere Bonusförderungen, die zusammen bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten decken können. Die förderfähigen Kosten sind bei einem Einfamilienhaus auf maximal 30.000 € begrenzt, was einem möglichen Zuschuss von bis zu 21.000 € entspricht.

  • Grundförderung: Diese Basisförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten und steht allen Antragstellenden offen, die eine Wärmepumpe einbauen.
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: Ein Bonus von 20 % wird allen Selbstnutzenden bis Ende 2028 gewährt, wenn die alte, aber funktionstüchtige Heizung gegen eine neue Wärmepumpe ausgetauscht wird​. Dazu zählen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizungen. Ab 2029 reduziert sich der Klimageschwindigkeits-Bonus alle 2 Jahre um 3 %, bis er im Jahr 2037 ganz entfällt.
  • Einkommens-Bonus: Selbstnutzende Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 40.000 € pro Jahr erhalten zusätzlich 30 % der Kosten als Bonus​. Mit diesem Bonus möchte der Gesetzgeber sozial schwache Eigentümer*innen schützen. Bei der Berechnung werden alle erwachsenen Haushaltsmitglieder zusammen berücksichtigt, also alle mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten, volljährigen Eigentümer*innen und der bzw. die dort ebenfalls gemeldete*n Partner*in. Minderjährige Kinder zählen dagegen nicht.
  • Effizienz-Bonus: Wärmepumpen, die besonders effizienten Technologien wie natürliche Kältemittel (Propan R290) oder das Erdreich als Wärmequelle nutzen, können einen zusätzlichen Effizienz-Bonus von 5 % erhalten​​.
Grafik zu möglichen Fördermöglichkeiten von Wärmepumpen: 30 % Heizung, 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus, 30 % Einkommens-Bonus, 5 % Effizienz-Bonus. Maximale Förderung 70 %. Stand Q4/2024
Zusammensetzung der Fördermittel für eine Wärmepumpe, Stand Dezember 2024

Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten

Interessant für Eigentümer*innen und Vermieter*innen von Mehrfamilienhäusern. Hier ist die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt.

Für die 1. Wohneinheit können bis zu 30.000 € gefördert werden. Bei der 2. bis 6. Einheit kommen jeweils 15.000 € hinzu, und für alle weiteren Einheiten sind es jeweils 8.000 €. Bei einem Gebäude mit 8 Wohneinheiten können also Kosten von bis zu 121.000 € gefördert werden, wenn diese nicht vermietet sind. Davon sind maximal 70 % förderfähig also 84.700 €.

Wird das Haus komplett vermietet, so beträgt der maximale Zuschuss für Vermietende 35 % der förderfähigen Kosten. In unserem Beispiel wären das 42.350 € (von 121.000 €), da der Geschwindigkeits- und Einkommens-Bonus nicht für vermietete Objekte verfügbar sind.

Beispielrechnungen für ein Einfamilienhaus

Angenommen, die förderfähigen Gesamtkosten betragen 30.000 €:

Heizungstausch als Selbstnutzer*in der Immobilie

  • Grundförderung: Bei der Grundförderung von 30 % erhält man mindestens 9.000 €.
  • Mit Klimageschwindigkeits- und Effizienz-Bonus: Rechnet man die Grundförderung und die beiden weiteren Zuschüsse zusammen, ergeben sich 55 % Förderung, wodurch man 16.500 € bekommt.
  • Maximalförderung: Unter Einbeziehung aller Boni (Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienz-Bonus) kann die Förderung nur maximal 70 % betragen, was 21.000 € entspricht​​.

Heizungstausch als Vermieter*in

  • Grundförderung: Auch als Vermieter*in erhält man die Grundförderung von 30 % bzw. mindestens 9.000 €.
  • Maximalförderung: Der Klimageschwindigkeits-Bonus entfällt bei Vermietenden, der Effizienz-Bonus wird allerdings gewährt: D. h. Grundförderung (30 %) und Effizienz-Bonus in Höhe von 5 % (1.500 €) ergeben 35 % Förderung, wodurch man 10.500 € bekommt.

Für alle Förderungen gilt: Eine rechtzeitige Antragstellung bei der KfW ist notwendig, da die Mittel begrenzt sind und das Interesse an der Förderung hoch ist​​. Zudem ist mit der Neuwahl in 2025 und einem unklaren Haushalt zusätzliche Unsicherheit im Spiel. Wichtig ist , dass tatsächlich eine zeitnahe Heizungsmodernisierung geplant ist und nicht „vorsorglich“ Fördermittel beantragt werden. Aus diesem Grund muss bei der Antragstellung auch immer ein verpflichtender Leistungsvertrag mit aufschiebender Wirkung mit eingereicht werden. Ein kompetenter Heizungsinstallateur kann beratend helfen.

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Weitere Voraussetzungen für eine Wärmepumpen-Förderung

Damit die Förderung genehmigt und ausgezahlt wird, muss ein hydraulischer Abgleich der neuen Wärmepumpenheizung geplant sein. Dies ist keine Schikane, sondern eine sinnvolle Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Heizung effizient arbeitet und alle Räume gleichmäßig beheizt werden.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die nachträglich ausgezahlt werden. Daher müssen die Kosten zunächst selbst getragen werden. Die Fördergelder gibt’s erst, nachdem die Nachweise über den Einbau der Wärmepumpenheizung eingereicht und geprüft wurden. Für diejenigen, die nicht in Vorleistung gehen können, bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zur Heizungsförderung an.

Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten für die neue Wärmepumpenheizung gestellt wird, da eine nachträgliche Beantragung nicht möglich ist. Auch hier ist ratsam erfahrene Heizungsinstallierende auszuwählen, die die komplette Fördermittelunterstützung übernehmen können. So kann man sich immer die maximale Fördersumme sichern.

KfW-Kredite zur Finanzierung einer Wärmepumpe

Um die Finanzierung einer Wärmepumpe zu erleichtern, bietet die KfW zwei spezielle Ergänzungskredite an: KfW-Programm 358 und 359. Sie sind darauf ausgelegt, die Restkosten nach Inanspruchnahme der Zuschussförderung zu decken und bieten flexible Finanzierungsmöglichkeiten für Eigentümerinnen und Investoren.

Kreditmöglichkeiten und Höchstbeträge

  • Kreditprogramm 358 (Ergänzungskredit Plus): Dieses Programm bietet einen Zinsvorteil für Privatpersonen, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ein jährliches Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € haben. Die maximale Kredithöhe beträgt 120.000 € pro Wohneinheit​​.
  • Kreditprogramm 359 (Ergänzungskredit): Unabhängig vom Haushaltseinkommen, richtet sich dieses Programm an eine breitere Gruppe von Investor*innen, darunter Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Auch hier beträgt die maximale Kredithöhe 120.000 € pro Wohneinheit​.

Voraussetzungen

Um einen der beiden Kredite zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Zuschusszusage: Eine positive Zuschusszusage von der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) ist erforderlich​​.
  2. Eigentumsnachweis: Der Antragstellende muss Eigentümer bzw. Eigentümerin der Wohneinheit sein. Für das Programm 358 muss die Wohneinheit zudem als Hauptwohnsitz genutzt werden​​.
  3. Einkommensnachweis (für das Programm 358)
Wärmepumpe vor Mehrfamilienhaus
Um die Nachbarschaft nicht mit Lärm zu belästigen, dürfen geförderte Wärmepumpen bestimme Lautstärken nicht überschreiten.

Wärmepumpe über steuerliche Abschreibungen finanzieren

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung einer Wärmepumpe besteht in der steuerlichen Abschreibung, die Eigentümerinnen und Eigentümern erlaubt, die Anschaffungskosten über mehrere Jahre hinweg steuerlich abzusetzen.

Voraussetzungen für die Abschreibung

  1. Vermietete Immobilien: Die steuerliche Abschreibung ist in der Regel für Eigentümerinnen und Eigentümer möglich, die ihre Immobilien vermieten. Bei selbstgenutzten Immobilien können nur bestimmte Ausgaben, wie etwa Handwerkerkosten, geltend gemacht werden​.
  2. Nachweis der Kosten: Die Ausgaben für die Wärmepumpe müssen durch Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden.
  3. Nutzung zur Einkommensgenerierung: Die Wärmepumpe muss zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, beispielsweise durch die Vermietung der Immobilie​​.

Höhe der Förderung durch Abschreibung

Die steuerliche Förderung erfolgt durch die Möglichkeit, die Kosten über mehrere Jahre abzuschreiben:

  • Abschreibung über mehrere Jahre: Die Anschaffungskosten der Wärmepumpe können über die normale Abschreibungsdauer von 10 Jahren verteilt werden, indem jährlich ein Teil der Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt wird.
  • Sofortabschreibung für Handwerkerkosten: Bei selbstgenutzten Immobilien können bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, steuerlich geltend gemacht werden.

Direkte Förderung vs. steuerliche Abschreibung

In der Regel bietet die direkte Förderung durch staatliche Zuschüsse und Kredite einen größeren finanziellen Vorteil im Vergleich zur steuerlichen Abschreibung. Dies liegt daran, dass die direkte Förderung häufig höhere Beträge abdeckt und sofortige finanzielle Entlastung bietet​​.

Die steuerliche Abschreibung kann jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein, insbesondere wenn bereits maximale Fördersätze erreicht wurden oder wenn die Immobilie vermietet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die verschiedenen Möglichkeiten genau prüfen und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen, um die beste Finanzierungsstrategie für ihre Wärmepumpe zu bestimmen.

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Regionale Förderprogramme für Wärmepumpen

Zusätzlich zu den staatlichen Fördermitteln stehen häufig auch kommunale Förderungen zur Verfügung. Viele Bundesländer und Kommunen bieten spezielle Programme an, die sich mit den staatlichen Förderungen kombinieren lassen.

Beispielsweise gibt es eine Ausnahmeregelung für Betroffene des Hochwassers 2024 im Mai und Juni in den betroffenen Gebieten in Bayern und Baden-Württemberg. Diese beinhalten unter anderem einen Klimageschwindigkeitsbonus, wenn die Heizung durch das Hochwasser beschädigt wurde, sowie eine Kumulierungsgrenze, bei der Fördermittel mit anderen öffentlichen Hilfen mit bis zu 100 % der Investitionskosten kombiniert werden können, einschließlich Versicherungsleistungen und staatlicher Hilfen.

Im Folgenden sind die Programme einiger Bundesländer aufgeführt, aber es gibt zahlreiche Städte und Gemeinden, die ebenfalls eigene Fördermittel bereitstellen. Es lohnt sich daher, direkt bei der eigenen Kommune nach aktuellen Förderprogrammen für Wärmepumpen zu fragen. (Stand 11/2024)

BundeslandGeförderte MaßnahmenFörderhöheStatus
BerlinAustausch alter Heizungen gegen Wärmepumpen im Rahmen des Programms „Effiziente GebäudePLUS“.Bis zu 25 % der Kosten, max. 15.000 € je Wohneinheit.Ausgesetzt
BremenAustausch von Ölheizungen gegen erneuerbare Energiesysteme wie Wärmepumpen.50 % der Bundesförderung, max. 60 % der förderfähigen Kosten.Aktiv
HamburgZuschüsse für Wärmepumpen in Neubauten (nur Erd- und Grund­wasser­wärme­pumpen) und Bestandsgebäuden.Min. 3.500 € für Luft-Wasser-Wärmepumpen, 5.000 € für Erdwärmepumpen.Aktiv
NiedersachsenInstallation von Wärmepumpen in Neubauten und Bestandsgebäuden in bestimmten Gemeinden.Max. 7.250 € als Ergänzung zur Bundesförderung.Aktiv
Nordrhein-WestfalenArbeiten zur Erschließung von Erdwärmequellen für Wärmepumpen.10 €/Bohrmeter für Erdwärmesonden, 6 €/m² für Erdwärmekollektoren.Aktiv
Rheinland-PfalzKredit für klimafreundliche Heizungsanlagen und energetische Sanierung.Max. 100.000 € für Vier-Personen-Haushalt, +5.000 € je weiteres Mitglied.Aktiv
SaarlandZinsgünstiger Kredit für Wärmepumpen mit Einkommensgrenzen.Bis zu 80 % der Kosten, max. 70.000 € Kredit. 1 % Zins, max. 30 Jahre Laufzeit.Aktiv
SachsenDarlehen für Erdwärmepumpen in Neubauten mit mindestens 3 Wohneinheiten.Min. 35.000 € Kredit, 10 % Tilgungszuschuss.Aktiv
Sachsen-AnhaltFörderkredit für Austausch alter Heizungen und Einbau effizienter Umwälzpumpen.Max. 50.000 € Kredit, min. 10.000 €, max. 30 Jahre Laufzeit.Aktiv
Schleswig-HolsteinZuschuss für Wärmepumpen mit bestehender BEG EM-Förderung.Bis zu 2.000 €, max. 50 % der Gesamtkosten, Verdopplung bei Sozialleistungen.Ausgesetzt

Fazit

Die Finanzierung von Wärmepumpen wird durch zahlreiche Fördermöglichkeiten erleichtert, die dazu beitragen, die Anschaffungskosten erheblich zu reduzieren. Neben den bundesweiten Förderprogrammen der KfW und des BAFA bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Zuschüsse und zinsgünstige Kredite an. Diese Fördermittel können häufig kombiniert werden, um eine maximale finanzielle Entlastung zu erzielen.

Um den größtmöglichen Nutzen aus den verfügbaren Förderungen zu ziehen, ist es wichtig, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen und Fristen der Programme zu informieren und die Anträge rechtzeitig einzureichen. Dabei sollten fachkundige Heizungsinstallationsprofis behilflich sein. Wer das zu spät macht, hat mit dem Steuerbonus zumindest eine Alternative in petto, um einen Teil des Geldes zu erhalten.


Belege

  1. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen bereit. ↩︎

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