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Anlagenbetreiber

Ein Anlagenbetreiber oder eine Anlagenbetreiberin im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist eine natürliche oder juristische Person, die technische Vorrichtungen betreibt, um Energie aus Solar-, Wind- oder Wasserkraft zu erzeugen.

Ein Anlagenbetreiber oder eine Anlagenbetreiberin ist eine Person, eine Gesellschaft oder ein Unternehmen, das für den Betrieb und die Wartung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, wie Wind-, Solar-, oder Wasserkraft, zuständig ist. Er oder sie überwacht die Energieproduktion und passt diese gegebenenfalls an.

Welche Regeln gelten für Anlagenbetreiber*innen?

In Deutschland regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Betrieb von energieerzeugenden Anlagen: die Einspeisevergütung, die Anlagenbetreiber*innen für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom erhalten, sowie weitere Vorschriften, Rechte und Pflichten für den Betrieb von Erzeugungsanlagen.

Das EEG legt fest, unter welchen Bedingungen Anlagenbetreiber*innen erneuerbare Energien in das Stromnetz einspeisen können und in wie weit sie hierfür Vergütung erhalten. Daher hat das EEG direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Anlagen und auf die Entscheidungen, die Anlagenbetreiber bezüglich ihrer Energieproduktion treffen.

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