Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas smart" zu beachten?
Der Tarif „gas smart“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas smart"?
Der Tarif „gas smart“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas smart"?
Der Tarif „gas smart“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar.
Wo liegen die Vorteile von "gas smart"?
Der Tarif überzeugt mit einer guten Mischung aus Sicherheit und Flexibilität, da er Sie für ein Jahr vor Preiserhöhungen schützt, Sie aber auch nicht lange an einen Tarif bindet.
Nach diesem Jahr haben Sie bereits schnell die Möglichkeit, aktuelle Tarifmöglichkeiten erneut zu vergleichen.
Zudem sind Sie bereits von Anfang an innerhalb des Gastarifsportfolios der Erdgas Südwest flexibel. Entscheiden Sie sich erst später zu einem Wechsel in ein Biogasprodukt oder möchten doch von unserer Versicherungsleistung Erdgas Südwest Protect profitieren, so ist ein Wechsel Ihres Tarifs zu jedem Monatsersten problemlos möglich.