Welche Vertragslaufzeit ist beim Tarif "gas bio10" zu beachten?
Der Tarif „gas bio10“ zeichnet sich durch eine kurze Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten aus. Im Anschluss verlängert sich der Tarif auf unbestimmte Zeit.
Wie lange gilt die Preisgarantie beim Tarif "gas bio10"?
Der Tarif „gas bio10“ hat eine 12-monatige eingeschränkte Preisgarantie. Das bedeutet, dass wir Ihnen garantieren, Ihren Preis für 12 Monate stabil zu halten. Es sind nur Preisänderungen möglich, wenn sich der CO2-Preis, die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage, die Erdgas- oder Umsatzsteuer ändert oder komplett neue Steuern eingeführt werden. Selbstverständlich darf die Anpassung Ihres Tarifs dann auch nur der Änderung dieser Komponente entsprechen.
Nach Ablauf Ihrer Preisgarantie ist eine Preisanpassung Ihres Tarifs jederzeit möglich. Selbstverständlich werden Sie jedoch mindestens einen Monat vor der Wirksamkeit der Preisanpassung schriftlich informiert und wir gewähren Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
Wie lange beträgt die Kündigungsfrist für den Tarif "gas bio10"?
Der Tarif „gas bio10“ hat eine vierwöchige Kündigungsfrist und ist erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar.
Was sind die Vorteile des Tarifs "gas bio10"?
Beim Tarif „gas bio10“ besteht Ihre Gaslieferung neben 90 % herkömmlichen Erdgas auch zu 10 % aus Biogas.
Der Tarif eignet sich damit zur Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg und deckt mit seinem 10 %-igen Biogasanteil 10 % Nutzung von erneuerbaren Energiequellen ab. In Kombination mit dem Sanierungsfahrplan von Erdgas Südwest können sogar bis zu 15 % erneuerbare Energien gegenüber den Behörden nachgewiesen werden.
Nach Abschluss Ihres „gas bio10“ Tarifs erhalten Sie automatisch einen Nachweis über den Bezug von Biogas, den Sie bei den staatlichen Stellen einreichen und so Strafzahlungen und Bußgelder vermeiden können.